24. Februar 2010   Die "L e i d l i n i e n"  = Kein Weidegang ?

notwendig vorhandene Weidefläche pro Pferd nicht erwähnt !  

 

Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen" (Sept. 2009 vorgestellt) sollten doch vor allen Dingen den Pferden dienen und nicht  L e i d -Linien für sie sein.
  
In den Leitlinien von 1995 konnte man noch lesen :
  
  1.7 Weide
         Weidegang ist den Pferden so oft wie möglich zu gewähren, da die Weide ihrem natürlichen
         Lebensraum am ehesten entspricht........
  
Weide ist sicher der wichtigste Teil einer artgerechten Pferdehaltung und sollte deshalb besondere Aufmerksamkeit bekommen.
  
In den neuen Richtlinien findet man jedoch keinen eigenen "Weide-Beitrag" mehr, sondern nur 
   3.1 Weide und Auslauf
          und dann nur die Hinweise für Witterungsschutz, Einzäunung und Boden.
Allerdings unter
    2.1.2.  Bewegungsverhalten
findet man :  "....Allen Pferden, insbesondere aber Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden muss sooft wie möglich Weidegang und/oder Auslauf angeboten werden.

Bei der Planung von Pferdeställen sollte immer auch geprüft werden, ob ausreichend groß bemessene Auslauf- und/oder Weideflächen verfügbar sind. Eine diesbezüglich ausreichende Flächenausstattung ist insbesondere für Neueinrichtungen unbedingt erforderlich."
 
Zum Leid der Pferde kann ich hieraus nur lesen, daß nicht unbedingt Weidegang erforderlich ist.
Und natürlich kann dann auch keine Forderung erhoben werden, die Pferde täglich, bei Wind und Wetter, auf die Weide, z.B. mind. 2 Stunden, zu bringen.
Eine ganz große tierschützerische Chance wurde vertan !
 
Auch sind keinerlei Angaben von erforderlichen Weideflächen gemacht worden, obwohl die LAG und die FN  seit Jahren eine Größenordnung von  2 Pferden pro ha Weidefläche angeben. Dabei wird aber oft auch (je nach Standort) das Gewinnen von Heu mit einbezogen.
Berücksichtigt man dies, so hätte man doch durchaus eine Größenordnung von
                                               4-6 Pferden pro ha Weidefläche (zum Weidegang)
angeben können und wäre der gegebenen Praxis ziemlich nahe gekommen.
 
Und überhaupt, alleine die Bewegung mit dem Weidegang in Zusammenhang zu bringen, finde ich nicht wichtig genug.
"Weide" müsste, wie in der alten Ausgabe, wieder einen ganz eigenen Absatz bekommen. Denn beim Weidegang tragen entscheidende Dinge zur besseren Gruppenhaltung bei, wie z.B.
          ordnungsgemäßes Raus- und Reintreiben / -Bringen  (Verletzungsgefahr ist dabei sehr hoch)
          Rangordnung  wird immer wieder geklärt (ruhiges Herdenverhalten)
          Sinnesorgane werden gestärkt (durch wechselnde Einflüsse auf das Umfeld der Weide)
          Widerstandfähigkeiten ausgebildet (z.B. Thermoregulations-System)
 
Für die kontrollierenden Veterinäre wäre es sehr hiflreich, wenn gesagt worden wäre :
           Ein täglicher Weidegang von mind. 2 Stunden, während der Weidesaison von 6 Monaten
           ist Grundbedingung.
Dann könnte schnell überprüft werden,  ob diese Vorgaben eingehalten wurden.         
         
So aber werden viele, viele Pferde weiter unter unzureichendem Weidegang leiden, weil uneinsichtige Pferdehalter ihren Betrieb nicht entsprechend umstellen wollen oder nicht können und sich auch nicht bemühen wollen.
                          
Wie gesagt :  L e i d l i n i e n..............
 
 

                                                       

 

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