13. März 2010   Die "L e i d l i n i e n"  = zu wenig Bewegung

Bewegungs-Zeitvorgaben pro Tag nicht festgelegt !  

 

Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen" (Sept. 2009 vom BMELV vorgestellt) sollten doch vor allen Dingen den Pferden dienen und nicht  L e i d -Linien für sie sein.
  
Nachfolgender Text wurde, auf besonderen Hinweis von mir und der schriftlichen Eingabe dazu durch die LAG e.V., in die Leitlinien von 1995 aufgenommen:
  
  1.6 Bewegung 
         zweiter Absatz
         "Unter naturnahen Bedingungen bewegen sich Pferde........ bis zu 16 Stunden täglich............
          Unter Haltungsbedingungen ist zum Ausgleich für den Aktivitätsverlaust eine
          m e h r s t ü n d i g e  Bewegungsmöglichkeit anzubieten. ........"
  
Wir legten damals ganz besonderen Wert darauf, daß   m e h r stündig    schriftlich festgehalten wurde, weil dadurch absolut sicher angegeben ist, daß die Pferde   m i n d e s t e n s    2  Stunden am Tage sich durch ein entsprechendes Angebot (z.B. Auslauf, Weide usw.) bewegen können.
 
Bei der neuen Ausgabe kann man lediglich unter
   2.1.2. Bewegungsverhalten      lesen:
           "................Allen Pferden, insbesondere aber Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden muß sooft 
            wie möglich Weidegang und/oder Auslauf angeboten werden......"
 
Das ist ein absoluter Rückschritt, denn es werden keinerlei Angaben von Zeiten gemacht, so daß es für die Veterinäre überhaupt nicht möglich ist, pferdefreundlich zu kontrollieren bzw. zu beurteilen.
 
                          
 
Wie gesagt :  L e i d l i n i e n..............
 
  

                                                       

 

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