09. Mai 2012   Verurteilung: Dr. Plewa`s Sinneswandel ?

                                                                                                                                                                                                                                                                          In der Ausgabe 5/2012 von "Cavallo" kann man lesen:
Vom Amtsgricht Starnberg wurde eine Reiterin zu 180 Tagessätzen a 150.- € verurteilt, weil sie angeblich ihre drei Pferde weder tierschutzgercht ritt, noch hielt. Ihr pferdekundiger Rechtanwalt Dr. Dietrich Plewa meint, laut "Cavallo", dazu : "Nach dem Maßstab dieses Urteils wären 50 Prozent aller Pferdehaltungen in Deutschland tierschutzwidrig, optimistisch geschätzt." Und weiter : "....wenn das Wirklichkeit (die Auswirkungen des Urteils) wird, ist das Pferd als Freizeitpartner in Deutschland erledigt." 

 

Wenn ich das alles so lese, dann verstehe ich die Welt noch weniger (was mir ja - bezüglich meines Alters - sowieso immer vorgehalten wird) !
Vor mehr als 20 Jahren habe ich den angesehenen Pferdefachanwalt Dr. Plewa zu meinen damalig einmaligen Pferdehaltungs-Seminaren (abgehalten auf mein eigenes Risiko!) gegen Honorar gewinnen können, um die an einer artgerechten, natürlichen Pferdehaltung interessierten Besucher über die rechtlichen Dinge aufklären zu können. Als Gründer der Laufstall-Arbeits-Gemeinschaft e.V. ( L A G ) und Vorsitzender habe ich damals ihn auch als Vereins-Rechtsanwalt vorgeschlagen, was er dann auch über 15 Jahre lang war.

Herr Dr. Plewa, haben Sie tatsächlich alles das, was wir schon vor über 20 Jahren in ganz Deutschland verbreiteten, vergessen ?
Damals habe ich und dann gemeinsam mit der LAG in zahllosen Veranstaltungen deutlich darauf hingewiesen, daß die damalige Pferdehaltung im höchsten Maße mit dem Tierschutzgesetz nicht im Einklang wäre.
Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß Sie das jetzt nicht mehr wissen ! 

Teilen Sie doch bitte Ihrer verurteilten Mandantin mit, daß Sie sie nicht mehr vertreten werden. Sie wären nämlich jetzt, wie das Amtsgericht in Starnberg, der Ansicht, daß das Urteil gerecht wäre.....denn schon vor über 20 Jahren haben Sie selbst das gewußt und vertreten!!

Verzichten Sie auf das Honorar und machen eine entsprechende Spende an irgendeine Tierschutzorganisation.

Das wäre horsemanship, wenigstens wie ich es verstehe!    
                                       



                                                            

 

Ihre Meinung zu der Pferde-Hanns-Glosse senden Sie bitte an: hanns@ullsteinjun.de

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